Wohnanlagen, Schulen, Kliniken, Büro- und Firmengebäude verfügen meistens über ein weitverzweigtes Tinkwasserleitungssystem mit vielen Wasserentnahmestellen, deshalb ist in solchen Objekten die regelmäßige Überprüfung der Trinkwasserqualität sowie eine hygienisch-technische Überprüfung der Bestandsanlagen zur Einhaltung der Trinkwasserhygiene von besonders großer Bedeutung.
Mit uns an Ihrer Seite erhalten Sie als Hausverwalter und öffentlicher Betreiber von Trinkwassersystemen die erforderliche Rechtssicherheit und minimieren Ihr Haftungsrisiko.
Verunreinigtes Trinkwasser kann zu schweren Gesundheitsbeschwerden führen. Rohrsysteme, Leitungen und Wasserhähne sind oftmals die Quelle für eine Verunreinigung mit Schwermetallen oder Bakterien. Als Immobilieneigentümer und -verwalter tragen Sie die Verantwortung für die Wasserqualität in Ihren Gebäuden.
Jeder Betreiber von Trinkwasseranalagen muss nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung mindestens alle drei Jahre seine Trinkwasserinstallation auf Legionellen überprüfen lassen. Wird der technische Maßnahmenwert einer Legionellenkonzentration überschritten, muss der Betreiber nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung eine Gefährdungsanalyse erstellen lassen.
Die Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen sind nach der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 und der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) durch einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen in Form eines schriftlichen Gutachtens durchzuführen.
Unser zertifizierter Sachverständiger überprüft für Sie vor Ort die "Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik" in bau- und betriebsbedingten Bereichen im Rahmen der Ursachenklärung. Zuerst werden die Mängel der Trinkwasseranlage erfasst und analysiert um im Anschluß geeignete Abhilfemaßnahmen, in Form von Maßnahmeplänen, zur dauerhaften Beseitigung festzulegen.
Legionella pneumophila
ist ein Stäbchen-Bakterium
und Auslöser der Legionärskrankheit sowie des Pontiac-Fiebers