Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz

& der Sanierungsplan

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der Kohlendioxid-Ausstoß sinkt.

Seit Juli 2015 sind alle Hausbesitzer verpflichtet, bei Austausch einer zentralen Heizungsanlage mindestens 15% des jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Dieses Gesetz gilt Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.


Die meisten Häuser bieten ein vielfältiges Sanierungspotenzial. Das Gesetz ist sehr technologieoffen ausgestaltet und Sie können aus einer Vielzahl von Maßnahmen und Ersatzmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Wärme wählen. Diese können individuell miteinander kombiniert werden. Diese Maßnahmen werden entsprechend ihrem Anteil am Wärmeenergiebedarf oder ihrem Erfüllungsgrad angerechnet.

Gerne beraten wir Sie zu den unterschiedlichen Optionen:

Der Sanierungsfahrplan ist eine energetische Beratung, die ein zertifizierter Energieberater bei Ihnen vor Ort vornimmt.

Ein Sanierungsfahrplan analysiert den energetischen Ist-Zustand, stellt alle infrage kommenden Maßnahmen dar und gibt individuelle Sanierungshinweise. Er bietet konkrete Anhaltspunkte für kosteneffektive Einzelmaßnahmen sowie Empfehlungen für eine umfassende energetische Sanierung. All dies wird von uns detailliert erläutert.

Sie müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des EWärmeG NICHT umsetzen. Meistens sind jedoch die Vorschläge ökonomisch und ökologisch so sinnvoll, dass Sie selbst, speziell bei der Wahl der neuen Heizanlage, ganz ohne Zwang auf die Umsetzung drängen werden.

Förderung:

Die Anfertigung eines Sanierungsfahrplans wird mit 80 % vom BAFA als Zuschuss gefördert. Die effektiven Kosten für den Eigentümer liegen (nach Abzug der Förderung) ungefähr bei 200 bis 500 Euro. Je nach Größe des Gebäudes.

Ein BAFA-geförderter Vor-Ort-Energieberatungsbericht, auf Basis eines Sanierungsablaufplanes, erfüllt die Anforderungen ebenfalls!

Dach/oberste Geschossdecke, Außenwände, Kellerdecke oder gesamte Gebäudehülle (H'T)

Kraft-Wärme-Kopplung, Anschluss an ein Wärmenetz und Photovoltaikanlage

Solarthermie, Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Einzelraumfeuerung, Biogas und Bioöl

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