Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern eine wertvolle Hilfe um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.
Die Vorlage eines Energieausweis beziehungsweise Energiepass ist Pflicht bei Vermietung, Verkauf, Neubau und umfassender Modernisierung eines Gebäudes. Das Gebäude wird hierbei immer als Ganzes bewertet und die Wechselwirkungen einzelner Maßnahmen werden berücksichtigt. Ein Energieausweis/Energiepass hat grundsätzlich eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Bei Energieausweisen wird zwischen dem Energieverbrauchs- und dem Energiebedarfsausweis unterschieden.
Basiert auf dem Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungsperioden, doch die Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauchs pro m² ist nicht bei allen Gebäuden möglich.
Da sich die Heizgewohnheiten der Bewohner und Nutzer hier sehr stark auswirken, kann ein Gebäude möglicherweise besser oder schlechter bewertet werden, als es eigentlich ist.
Der Bedarfsausweis stellt den rechnerisch ermittelten Energiebedarf dar. Er basiert auf einer ganzheitlichen Untersuchung des Gebäudes, ist unabhängig vom Nutzerverhalten und erfordert grundsätzlich einen höheren Zeitaufwand als die Erstellung eines Verbrauchsausweises.
Die Beurteilung der Gebäudehülle und Anlagentechnik, die normierte Berechnung zum Energiebedarf ist zwar bei allen Gebäuden möglich, bei Neubau und umfassender Sanierung ist die Erstellung eines Energiebedarfsausweises durch einen Experten jedoch Pflicht.
Grundsätzlich gilt:
Wer Fördermittel im Rahmen der Landes- und Bundesprogramme zur Gebäudemodernisierung beantragen will, muss zwingend einen vom Energieberater erstellten Bedarfsausweis vorlegen!
Ein Verbrauchsausweis ist erlaubt, wenn ein Haus:
Steht ein Wohngebäude unter Denkmalschutz, ist kein Energieausweis erforderlich.
Auch für Nichtwohngebäude gilt, dass gemäß der EnEV 2014 bei jedem Haus- und Wohnungsverkauf und bei jeder Neuvermietung ein Energieausweis ohne Aufforderung vorzulegen ist.
Die einzigen Ausnahmen hiervon sind Gebäude, die weniger als 3 Monate im Jahr genutzt werden, kleiner als 50m² sind oder unter Denkmalschutz stehen.
Doch gewerblich oder öffentlich genutzte Objekte sind nicht an die Erfüllung der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebunden. Bei Gewerbeobjekten haben Sie die freie Wahl sich für den bedarfsbasierten oder den verbrauchsorientierten Energieausweis zu entscheiden.